MA-Auto – Fahrzeug-Softwareoptimierung und Tuning
Stand: Januar 2025
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen MA-Auto (nachfolgend «Anbieter») und dem Kunden (nachfolgend «Auftraggeber»).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn und soweit der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
2.1 Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Fahrzeug-Softwareoptimierung, insbesondere:
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Auftragsbestätigung.
3.1 Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Auftragserteilung.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch ausdrückliche Erklärung oder durch Beginn der Leistungserbringung.
4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
4.2 Die Zahlung erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs in bar, per EC-Karte oder per Banküberweisung (nach Vereinbarung). Bei Banküberweisung ist der Betrag innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.
4.3 Besonderer Mehraufwand: Entstehen durch technische Mängel des Fahrzeugs, versteckte Vorschäden oder andere bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Umstände besondere Schwierigkeiten, die den üblichen Aufwand erheblich erhöhen, behält sich der Anbieter vor, einen angemessenen Preisaufschlag für den Mehraufwand zu berechnen. Der Auftraggeber wird hierüber vor Durchführung der zusätzlichen Arbeiten informiert.
5.1 Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, dass er folgende Punkte zur Kenntnis genommen hat und ausdrücklich akzeptiert:
a) Veränderung des Originalzustands: Der Eingriff stellt eine Veränderung gegenüber dem Originalzustand des Fahrzeugs dar. Dadurch kann die Betriebserlaubnis, die Herstellergarantie sowie allfällige Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Fahrzeughersteller oder Dritten (z.B. Leasinggeber, Händler) erlöschen.
b) Zulassungsrechtliche Bestimmungen: Eine Eintragung bei der zuständigen Prüfstelle (MFK in der Schweiz, TÜV/DEKRA in Deutschland) kann erforderlich sein, sofern die Änderungen relevant für die Verkehrssicherheit, Abgaswerte oder Emissionsvorschriften sind. Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Vorschriften in seinem Land zu informieren und diese einzuhalten.
c) Eigenverantwortung: Der Auftraggeber erklärt, dass er sich selbstständig über die gesetzlichen Regelungen und Vorschriften in seinem Land informiert hat und für deren Einhaltung allein verantwortlich ist.
d) Risikoaufklärung: Der Auftraggeber bestätigt, über den Umfang, die Risiken und die Auswirkungen der Softwareoptimierung ausreichend informiert worden zu sein.
6.1 Grundsatz: Durch die Durchführung einer Leistungssteigerung (z.B. Stage 1, Stage 2) oder einer individuellen Softwareanpassung kann es zu einer erhöhten Belastung des Motors, Turboladers, Getriebes, Kupplung sowie weiterer Fahrzeugkomponenten kommen. Diese Massnahmen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers.
6.2 Haftungsausschluss: Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung für:
6.3 Garantieausschluss: Sollte durch eine Softwareanpassung die Werksgarantie des Fahrzeugherstellers erlöschen, übernimmt der Anbieter hierfür keine Haftung.
6.4 Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Personenschäden.
7.1 Mit Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich:
8.1 Mit der Übergabe des Fahrzeugs nach Abschluss der Arbeiten gilt das Werk als vom Auftraggeber abgenommen. Der Auftraggeber erklärt sich mit der verrichteten Arbeit einverstanden.
8.2 Mit der Übergabe geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übergabe auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
8.3 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich bei Übergabe geltend zu machen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innert 7 Tagen nach Übergabe, schriftlich anzuzeigen.
9.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die Softwareoptimierung fachgerecht und entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt wird.
9.2 Bei berechtigten Mängeln an der durchgeführten Softwareanpassung hat der Anbieter das Recht zur Nachbesserung. Ein Anspruch auf Rückgängigmachung (Wiederherstellung des Originalzustands) besteht nur, wenn eine Nachbesserung nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
9.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
10.1 Ein Rücktritt vom Auftrag durch den Auftraggeber ist nur bis zum Beginn der Arbeiten möglich.
10.2 Bei einer Stornierung nach Arbeitsbeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits angefallene Kosten zu vergüten.
11.1 Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
11.2 Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.
12.1 Der Anbieter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten Informationen über das Fahrzeug und den Auftraggeber vertraulich zu behandeln.
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
14.1 Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
14.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Auftraggeber Unternehmer ist. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Fragen zu diesen AGB wenden Sie sich bitte an:
MA-Auto
E-Mail: info@ma-auto.ch
Telefon: +41 76 360 76 65
Zuletzt aktualisiert: 19. Januar 2026